Filesharing wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt, jedenfalls wenn man in Berlin - oder in Nordrhein-Westfalen wohnt. Aber auch die anderen Bundesländer werden wohl nachziehen, wenn es um die Entlastung des Justizapparates geht! Die ausgesetzte Strafverfolgung für Filesharer gilt natürlich nur für PRIVATE "Täter" und nicht für die Typen, die auch noch mit "dezentralen Sicherungskopien" handeln.
"…nach Berlin beendet nun auch das Land Nordrhein-Westfalen die Strafverfolgung von Filesharern, sofern kein kommerzieller Hintergrund erkennbar ist. Das sagte NRW-Justizsprecher Ulrich Hermanski gestern gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger. Raubkopierer und Nutzer von Tauschbörsen würden nur noch verfolgt, sofern sie mindestens 3000 Audio- oder 200 Filmdateien aus dem Netz geladen hätten. Diese Regelung werde bereits seit Mitte Juli angewandt. Hermanski begründet den Schritt damit, dass die Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften zu groß geworden sei. Außerdem entstünden den Steuerzahlern erhebliche Kosten. Allein in Nordrhein-Westfalen hätten monatlich 5000 Raubkopien-Verfahren zu geschätzten Kosten von rund einer halben Million Euro geführt. Einen großen Teil der Kosten machen die Bearbeitungsentgelte der Internet-Provider aus. Sie verlangen in der Regel zwischen 20 und 40 Euro pro angefragter IP-Adresse. Diese Kosten tragen die Staatsanwaltschaften und damit die Steuerzahler…"
Siehe hierzu auch den Bericht vom 03.08.2008 zum Thema: Filesharing und Justiz - Auch sehr schön ist der Artikel bei Heise.de, welcher unter der Überschrift: "Abmahnmaschinerie der Medienindustrie gerät ins Stocken" stand. Hier ist zum thema Abmahnwahnsinn und systematischer kriminalisierung der Bevölkerung wörtlich zu lesen:
"…Rechtsanwälte der Medienindustrie dürften es in Zukunft deutlich schwerer haben, an die Daten von Personen zu kommen, die urheberrechtlich geschützte Dateien in P2P-Börsen tauschen. Ihre bislang meist erfolgreich praktizierte Methode, massenhaft Strafanzeigen zu erstatten, um die Staatsanwaltschaften Anschlussinhaber zu dynamisch vergebenen IP-Adressen ermitteln zu lassen, läuft mehr und mehr ins Leere: Zum einen, weil außer der Deutschen Telekom kaum noch ein Provider bei Flatrate-DSL-Verträgen die Verbindungsdaten speichert; zum anderen, weil viele Staatsanwaltschaften den Anschlussinhaber nicht mehr ermitteln wollen…"
Ich denke doch mal das das ein sehr sinnvoller Beschluss ist, da somit systematisch erstellte Schreiben von gewissen Anwaltskanzleien keinerlei Wirkungen mehr haben.